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Anne Klein – Praxis Reppenstedt

Anne Klein

LPP CoachingPaartherapieVerhaltenstherapie

Du wirst morgen sein, was du heute denkst.

Buddha
2007 – 2019

2007 - 2011: Studium der Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie, Abschluss Master of Science

2012 - 2019: Ausbildung zur Psychologischen Psychotherapeutin im Richtlinienverfahren Verhaltenstherapie (MOVA Hamburg) mit anschließender Approbation

2012 -2019

angestellte Psychologin in der Psychiatrischen Klinik Lüneburg

2019 – 2021

angestellte Psychotherapeutin auf einem Kassensitz

Seit 2021

in eigener Privatpraxis tätig

Seit 2021

Content-Creator auf der Social Media Plattform @un.lock.your.mind (Vermittlung von psychoedukativen Inhalten und Beitrag zur Entstigmatisierung psychischer Erkrankungen)

Zusatzqualifikationen:
• Hypnotherapie (Lahn-Ausbildungsinstitut)
• Imagery Rescripting & Reprocessing Therapy (IRRT) zur Behandlung von PTBS und anderen Traumafolgestörungen: Abgeschlossenes Curriculum (ZEP Hamburg)
• Schematherapie: Abgeschlossenes Basiscurriculum (IST-Hamburg)

Erstgespräch
  • Das Erstgespräch dauert ca. 50 Min.
  • Patient:innen zahlen das Erstgespräch selbst. Sollte die Entscheidung der Aufnahme einer Therapie getroffen werden, rechne ich das Erstgespräch im Rahmen der probatorischen Sitzungen ab (entfällt bei Selbstzahler:innen).
  • Das Ziel ist die Klärung, ob eine psychische Erkrankung besteht, die einer psychotherapeutischen Behandlung bedarf und wie diese aussehen soll oder ob Selbsthilfe- und Beratungsangebote genügen könnten.
Probatorische Sitzungen
  • 4 probatorische Sitzungen á 50 Min. möglich.
  • In dieser Zeit findet eine ausführlichere diagnostische Abklärung statt.
  • Auch werde ich über geplante psychotherapeutische Behandlungsmaßnahmen informieren und es werden gemeinsam Ziele für die Therapie definiert.
Arbeitsphase
  • Sollten Sie die Therapie über Ihre Krankenkasse abrechnen, beginnt die Therapie formal damit, dass Ihre Krankenkasse die Kostenübernahme für eine bestimmte Anzahl an Stunden bewilligt hat.
  • In dem Richtlinienverfahren Verhaltenstherapie können bis zu max. 80 Therapiestunden abgerechnet werden.
Ende der Therapie
  • Zunächst gilt grundsätzlich, dass jede Therapie zu jedem Zeitpunkt beendet werden kann.
  • Sinnvollerweise sollte dies erst erfolgen, wenn es Ihnen spürbar besser geht oder Sie gelernt haben, anders als bisher mit Ihren Beschwerden umzugehen.
  • Häufig wird der Abstand zwischen den Therapiesitzungen vergrößert.
  • Gegen Ende einer Therapie ziehe ich mit meinen Patient:innen meistens Bilanz:
    • Haben wir die gesetzten Ziele erreicht?
    • Welche Schwierigkeiten könnte es geben, wenn es die Möglichkeit des Austauschs nicht mehr gibt?
    • Was tun wenn neue Probleme auftauchen?
    • etc.
Privat Versicherte

Bei Privatversichterten Patient*innen werden die Kosten in der Regel problemlos von Ihrer Krankenkasse übernommen. Die individuellen Vertragsvereinbarungen können je nach Versicherungsanbieter unterschiedlich ausfallen. Daher empfehle ich Ihnen vor Aufnahme Ihrer Psychotherapie abzuklären in welchem Umfang Ihre Krankenkasse die Kosten übernimmt. Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP). In der Regel übersteigen die Kosten für eine Sitzung den 3,0–3,5-fachen Steigerungssatz (131,15 € –  153,00 €) nicht.

Bundeswehr / Heilfürsorge

Für Angehörige der Bundeswehr und der Bundespolizei ist Psychotherapie in der Regel eine Leistung der Heilfürsorge. Die Kosten für Behandlungen von in Privatpraxen tätigen Psychologischen PsychotherapeutInnen werden üblicherweise übernommen. Sie sollten sich zur Sicherheit beim Truppenarzt bzw. beim polizeiärztlichen Dienst erkundigen, ob eine psychotherapeutische Behandlung für Sie in Frage kommt.

Gesetzlich Versicherte
  • Eine Kostenübernahme durch Ihre gesetzliche Krankenversicherung ist in meiner Privatpraxis nur in Ausnahmefällen im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens möglich.
  • Weitere Informationen dazu erhalten Sie entweder bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung oder HIER 
Selbstzahler

Neben der Abrechnung über Ihre private Krankenversicherung oder Beihilfe besteht auch die Möglichkeit, die Kosten einer ambulanten Therapie selbst zu tragen. Dies ist in manchen Fällen sinnvoll, um die Krankenkasse nicht darüber informieren zu müssen, dass Sie für sich eine psychotherapeutische Behandlung in Anspruch nehmen (bspw. wenn Sie Beamter/in auf Probe oder eine Person des öffentlichen Lebens sind)

Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP). In der Regel übersteigen die Kosten für eine Sitzung den 3,0–3,5-fachen Steigerungssatz (131,15 € – 153,00 €) nicht. Eventuell können weitere Kosten durch den Einsatz von Fragebögen etc. entstehen.

Coaching und psychologische Beratung

Laut Psychotherapierichtlinie ist Coaching keine Heilbehandlung, sondern eine „individuelle Gesundheitsleistung“, die nicht von der Kasse erstattet wird.

Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie ein Coaching oder eine Psychotherapie benötigen, kann zunächst ein einmaliges Beratungsgespräch bei hilfreich sein. Die Beratungsgespräche können entweder online per Video oder bei mir in der Praxis in Reppenstedt durchgeführt werden.

Für einen Beratungs- oder Coachingtermin berechne ich 130 € für 50 Minuten.

Beihilfe

Die Kosten für eine Therapie in meiner privaten Praxis werden für Beihilfeberechtigte in der Regel übernommen. Aufgrund unterschiedlicher Regelungen, empfehle ich vorher die Kontaktaufnahme zu Ihrer Kasse, um abzuklären, ob und wie viele Sitzungen Verhaltenstherapie bei einer approbierten psychologischen Psychotherapeutin mit Arztregistereintrag übernommen werden. Zudem können Sie dann die nötigen Formulare zur Aufnahme einer Psychotherapie anfordern. Die ersten fünf Sitzungen (probatorischen Sitzungen) werden meist ohne vorherige Antragstellung übernommen.

Kontakt

Sprechzeiten:
Therapieangebote nur Mittwochs in Reppenstedt

Zusatzqualifikationen

Traumatherapie

Hypnotherapie